Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemein

Mehrwertsteuerfreie Rechnungen ins Ausland können nur unter Angabe der UID Nummer des Auftraggebers ausgestellt werden. Im übrigen gilt das ABGB für unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Lagerware

Alle angeführten Verkaufspreise unserer Artikel die wir ab Lager (Jagdrucksack, Gamaschen, Notfallset, Hirtensohle) liefern sind Bruttopreise inkl 20% Mwst.

Versandkosten und Verpackung sind in den Verkaufspreisen inkludiert.

Alle Bestellungen werden nur gegen Vorauskassa angenommen und ausgeliefert.

Die bestellten Artikel werden längstens bis 48 Stunden nach Zahlungseingang von unserem Lager in Innsbruck zum Versand gebracht. Die jeweilige Lieferzeit für den normalen Postweg richtet sich nach dem betreffenden Zielland.

Auftragsfertigung

Für alle Produkte die wir individuell produzieren, wie zB Austellungsriemen, Futterale, Taschen usw. ist eine schriftliche Bestellung (Fax, Brief oder Kontakt) erforderlich.

Preise, Mengen, Ausführung und Liefertermin werden von uns schriftlich bestätigt.

Versandkosten und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Reparaturen

Reparaturen über Postweg benötigen eine schriftliche Bestellung (Fax, Brief oder Kontakt).

Wir übernehmen keine Gewähr und leisten keine Schadenersatzansprüche aus beeinträchtigten Funktionen und veränderten optischen Eindruck, die sich naturgemäß und materialbedingt auch bei gewissenhafter und fachmännischer Arbeit ergeben können. Der Auftraggeber erklärt sich von vorhinein mit der Ausführung einverstanden.

Versandkosten und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Reinigung

Für Reinigungen von Leder und Pelzbekleidung über Postweg benötigen eine schriftliche Bestellung (Fax, Brief oder Kontakt).

Es liegt in der Natur der Sache, daß beim Reinigen und Färben fertiger, insbesondere gebrauchter Lederwaren keine Haftung für etwa auftretende oder bei der Reinigung zutage tretende Mängel übernommen werden kann.

Das Reinigen von Velour und Nappa-Bekleidungsleder erfordert in manchen Fällen durch Verblassung eine Nachfärbung, die notfalls ohne erneute Auftragserteilung ausgeführt wird. Farbveränderung ist unvermeidbar.

Mit der Übernahme dieses Hinweises erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Ausführungen einverstanden.


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